Ehevertrag

Die Ehe ist ein Bund fürs Leben. Eigentlich. Leider wird etwa jede 3. Ehe vorzeitig geschieden. Auch wenn es unromantisch ist, vor der Hochzeit dieses Thema anzusprechen, seien Sie realistisch. Schließlich wurden die meisten geschiedenen Ehen irgendwann einmal mit der Absicht geschlossen, ewig zu halten. Beachte: Ein Ehevertrag ist kein Grund zur Annahme von mangelnder Liebe!

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn
  • Sie oder Ihr Partner Vermögen oder Schulden mit in die Ehe bringen
  • Sie oder Ihr Partner Unternehmer mit einer eigenen Firma sind
  • Sie oder Ihr Partner Erbschaften während der Ehe erwarten

Beim Notar
Der Ehevertrag wird vor einem Notar geschlossen, wobei beide Eheleute anwesend sein müssen. Die Kosten richten sich nach den vorhandenen Einkommensverhältnissen. Der Ehevertrag sollte möglichst noch vor der Hochzeit abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann er aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt geschlossen oder geändert werden. Der Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse der Eheleute. Es gibt 3 verschiedene Varianten:

Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand)
Wenn Sie keinen Ehevertrag schließen, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Grundsätzlich gilt: Vermögen, die vor der Eheschließung bestanden haben, werden nicht beachtet. Wenn ein Partner während der Ehe mehr Zugewinn erwirtschaftet hat als der andere, wird dieser Zugewinn zur Hälfte an den anderen Partner fällig. Beispiel: Der Mann besaß vor der Eheschliessung 10.000€ und die Frau 2.000€. Nach 5 Jahren wird die Ehe geschieden. Der Mann hat nun 30.000€ (+20.000€) und die Frau 6.000€ (+4.000€). Der Mann hat somit 16.000€ mehr Zugewinn als die Frau, und muss bei Scheidung 50% dieser Summe, also 8.000€, an seine Ex-Frau zahlen.

Gütergemeinschaft
Ähnlich wie bei der Zugewinngemeinschaft werden Zugewinne während der Ehe geteilt. Zusätzlich werden auch die Vermögen, die vor der Ehe bestanden haben, geteilt. Sofern größere Vermögensunterschiede vor der Ehe bestanden oder während der Ehe zu erwarten sind, ist diese Variante nicht zu empfehlen, es sei denn, Sie haben eine überaus soziale Ader.

Gütertrennung
Die Eheleute können vereinbaren, dass ihre Vermögen getrennt behandelt werden. Jeder Partner behält das, was er vor und während der Ehe erwirtschaftet hat. Ein Ausgleich findet nicht statt. Diese Variante ist für den Ehepartner, der nicht arbeitet und sich z.B. um die Kinder gekümmert hat, nachteilig.

Individuelle Regelungen
Mit einem Ehevertrag können Sie alles regeln, was nicht gegen das Gesetz verstößt. Somit sind auch Mischformen möglich. Sie können z.B. Zugewinngemeinschaft vereinbaren, die unternehmerischen Beteiligungen jedoch vom Zugewinn ausschließen. Auch steuerliche Aspekte sollten nicht außer acht gelassen werden. Lassen Sie sich unbedingt von einem Notar individuell beraten.
 
Genießen Sie Ihre Ferien im Hotel am Gardasee
Trends zur FAIRRANK Deutschland GmbH Webseite
SEO Spezialist - Fairrank
Informationen zum Kratzbaum