Verlobung
Vor der Hochzeit kommt die Verlobung. Unter der Verlobung versteht man das Versprechen eines Paares, die Ehe eingehen zu wollen. Juristisch gesehen handelt es sich dabei um einen Vertrag, weshalb die Beteiligten auch volljährig sein müssen bzw. die Einwilligung ihrer Eltern benötigen, sofern die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist. Verlobte können (und sollten) vor der Hochzeit über einen
Ehevertrag nachdenken, um im Falle des Scheiterns der Ehe keine bösen Überraschungen zu erleben.