Standesamtliche Trauung

Nach deutschem Familienrecht ist die Trauung das Rechtsgeschäft, durch welches eine Ehe begründet wird. Bei der standesamtlichen Trauung müssen die Willenserklärungen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Die Eheschließung ist somit als formbedürftiger Vertrag anzusehen.